§ 1. Name und Sitz
(1) Der Verein trägt den Namen „VaN e.V. – Verein für angewandte Nachhaltigkeit“
(2) Der Verein ist im Vereinsregister Hamburg unter VR 18772 eingetragen.
(3) Der Sitz des Vereins ist Hamburg.
(4) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr
§ 2. Vereinszweck
(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der sozialen, ökologischen, ökonomischen und kulturellen Nachhaltigkeit (Sustainability) im Sinne der Rio Konvention von 1992.
(2) Dieser Zweck wird durch die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Umweltentwicklung, und hier insbesondere auf den Gebieten der flächensparenden Bodennutzung (Verkehr, Siedlung, Gewerbe), des Klimaschutzes, der Energieeinsparung, der Wasser- und Bodenreinhaltung, der Ressourcenschonung, der Raum- und Umweltgesetzgebung sowie sozio-ökologischer und kulturellen Entwicklungen im nationalen und internationalen Bereich, erreicht. Die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen nach Möglichkeit auch Zwecken des Umweltschutzes, der Verbraucherberatung, des Naturschutzes, der Stadt- und Regionalplanung und der Landschafts- sowie der Denkmalpflege zur Verfügung gestellt werden.
§ 3. Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(3) Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke und zeitnah verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4. Vereinsmittel
(1) Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen.
§ 5. Mitgliedschaft
(1) Aktives oder förderndes Mitglied oder Ehrenmitglied kann jede natürliche und jede juristische Person oder Vereinigung werden, welche die Satzung des Vereins anerkennt und bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen.
(2) Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell und ideell. Ehrenmitglieder unterstützen den Verein ideell.
§ 6. Organe
Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. der wissenschaftliche Beirat
§ 7. Mitgliederversammlung
1. Mitgliederversammlungen werden schriftlich mit mindestens einwöchiger Frist unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einberufen.
2. Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
§ 8. Wissenschaftlicher Beirat
(1) Der Vorstand kann zu seiner fachlichen Beratung einen wissenschaftlichen Beirat berufen. Es ist keine bestimmte Anzahl der Mitglieder im wissenschaftlichen Beirat vorgeschrieben. Ein Mitglied des wissenschaftlichen Beirates muss nicht Vereinsmitglied sein. Wenn das Mitglied des wissenschaftlichen Beirates kein Vereinsmitglied ist, kann es an Mitgliederversammlungen teilnehmen, ist aber nicht stimmberechtigt.
§ 9. Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem, bzw. der Vorsitzenden, einer/m stellvertretenden/r Vorsitzenden und 1 Beisitzer/-in.
Hamburg, 23.09.2015
VaN e.V. – Verein für angewandte Nachhaltigkeit VR 18772